Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Wirkung der Aufnahme einer Straße in ein Bestandsverzeichnis in Sachsen-Anhalt
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses
- rechtsportal.de
StrG LSA § 4 Abs. 2 S. 1
Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.01.2013 - 2 A 9/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 911
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Entsprechend ist etwa das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung einzuordnen, aufgrund dessen die Öffentlichkeit einer Straße bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen widerlegbar vermutet wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158 [1160]).In der oben bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009, a.a.O.) ist geklärt, dass das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung, die widerlegbar die Widmung einer Straße in früherer Zeit vermutet, Art. 14 Abs. 1 GG in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht verletzt und in verfahrensrechtlicher Hinsicht hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der Rechtsvermutung zu stellen sind.
- BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91
Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung (BVerfG, Beschl. v. 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91 -, NVwZ 2000, 81) zu den vergleichbaren Auslegungs- und Bekanntmachungsregelungen in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), das in § 67 Abs. 4 BayStrWG bei Eintragung im Bestandsverzeichnis nicht nur eine Widmungsvermutung sondern eine Widmungsfiktion enthält, Folgendes klargestellt: Zwar sei der Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung der Verfahren zu bewirken.Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 17.09.1999, a.a.O.) geklärt, dass das aus Art. 14 Abs. 1 GG folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht dadurch verletzt wird, dass der Gesetzgeber eine öffentliche Bekanntmachung des Bestandsverzeichnisses vorgesehen hat.
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13
Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Die Pflicht des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, erstreckt sich nicht auf die Anregung zur Stellung von seiner Meinung nach offensichtlich unbegründeten oder aussichtslosen Anträgen sowie solchen Anträgen, die er nicht für sachdienlich halten darf, weil sie ohne weiteres als unzulässig abgewiesen werden müssten (BVerwG, Beschl. v. 01.07.2013 - 4 B 10.13 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klageantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (BVerwG, Beschl. v. 01.07.2013, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97
Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Dabei geht die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit einer Straße oder eines Weges zu Lasten desjenigen, der sich auf die Öffentlichkeit beruft (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2010 - 1 A 538/10 -, juris, RdNr. 7; OVG NW, Urt. v. 19.06.2000 - 11 A 1045/97 -, juris, RdNr. 54). - OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10
Gemeindestraße, Wanderweg, öffentliche Nutzung, Stichtag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Dabei geht die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit einer Straße oder eines Weges zu Lasten desjenigen, der sich auf die Öffentlichkeit beruft (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2010 - 1 A 538/10 -, juris, RdNr. 7;… OVG NW, Urt. v. 19.06.2000 - 11 A 1045/97 -, juris, RdNr. 54). - BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.). - BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01
Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Denn das Recht der DDR kannte eine förmliche Straßenwidmung nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37, RdNr. 15 in juris). - BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, juris, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 08.03.1993 - 12 L 291/90
Niedersächsische Straßenbestandsverzeichnisse: Zustimmungs- und Widmungsfiktion; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Soweit Grundstückseigentümer die Eintragung in das Bestandsverzeichnis durch Widerspruch und Anfechtungsklage (hätten) anfechten können, was nach der von der Klägerin nicht angegriffenen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts der Fall (gewesen) ist, kann in der geschilderten Wirkung der Eintragung eine unzulässige Enteignung nicht gesehen werden (vgl. zur Widmungsfiktion: Nds. OVG, Urt. v. 08.03.1993 - 12 L 291/90 -, OVGE MüLü 43, 402 [406], RdNr. 20 in juris, m.w.N.; vgl. auch Zeitler, BayStrWG, Art. 67 RdNr. 26). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13
Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris, RdNr. 12). - VGH Bayern, 17.05.1991 - 8 B 90.55
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
Die Vorschrift enthält mithin lediglich eine Widmungsvermutung, keine Widmungsfiktion (missverständlich: Beschl. d. Senats v. 21.08.2014 - 2 L 54/13 -, juris RdNr. 14).Auf die Frage, ob der Weg zu Recht in das Bestandsverzeichnis der Beklagten eingetragen wurde (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 21.08.2014 - 2 L 54/13 -, a.a.O. RdNr. 14), kommt es vor diesem Hintergrund nicht entscheidungserheblich an.
Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Senats bezieht, wonach im gerichtlichen Verfahren zu prüfen sei, ob die Straße im Zeitpunkt der Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis öffentlich (nicht: öffentlich genutzt) war (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.08.2014 - 2 L 54/13 -, a.a.O. RdNr. 14), verkennt sie, dass sich diese Rechtsprechung auf die Rechtmäßigkeit einer Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis bezieht, während die vorliegende Rechtssache die Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges betrifft.
Die Berufung ist auch nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 21.08.2014 - 2 L 54/13 - zuzulassen.
Im Übrigen verkennt sie, dass sich der Beschluss des Senats vom 21.08.2014 - 2 L 54/13 - auf die Rechtmäßigkeit einer Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis bezieht, während die vorliegende Rechtssache die Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges auf der Grundlage des § 51 Abs. 3 StrG LSA betrifft.
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 136/18
Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzungen und Einbauten; …
Das privatrechtliche Eigentum wird durch straßenrechtliche Vorschriften, die einer im Privateigentum stehenden Straße einen öffentlich-rechtlichen Status verleihen, zwar nicht beseitigt, dies führt aber zu einer Überlagerung und Beschränkung des privaten Eigentumsrechts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 -, juris, RdNr. 29, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 21.08.2014 - 2 L 54/13 -, juris, RdNr. 13). - VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer …